Förderkredit für Strom und Wärme

Förderkredit für Strom und Wärme

Kredit Nr. 270 – Erneuerbare Energien Standard

Ihr günstiger Weg zur Finanzierung von Anlagen für Strom und Wärme

Mit dem Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (Kredit Nr. 270) unterstützt die KfW die Investition in erneuerbare Energien. Profitieren Sie von attraktiven Zinsen ab 3,25 % effektivem Jahreszins und sichern Sie sich eine Finanzierung für Photovoltaik, Windkraft, Biogas, Batteriespeicher und vieles mehr – egal ob als Privatperson, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung.

Warum dieser Förderkredit für Sie interessant ist

  • Finanzierung ab 3,25 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbeträge bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der Investitionskosten abgedeckt
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Kombination mit weiteren Förderungen (z. B. EEG-Einspeisevergütung)
Solaranlagen Herford

Was gefördert wird

Der Kredit unterstützt die Investition in Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien – in Deutschland und im Ausland.

Gefördert werden unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade oder Freifläche)
  • Wasserkraftanlagen bis 20 MW
  • Windkraftanlagen
  • Biomasse- und Biogasanlagen inkl. Leitungen und Aufbereitung
  • Batteriespeicher
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen
  • Wärme- und Kältenetze sowie Speicher
  • Digitale Energiesysteme wie Lastmanagement und Steuerungssysteme
  • Modernisierungen und Contracting-Vorhaben mit Leistungssteigerung

Nicht gefördert werden Investitionen in fossile Brennstoffe oder bereits begonnene Projekte.

Wer gefördert wird

Der Förderkredit steht vielen Zielgruppen offen:

  • Privatpersonen und Freiberufler
  • Unternehmen jeder Größe (in- und ausländisch)
  • Kommunen, Körperschaften und gemeinnützige Einrichtungen
  • Deutsche Unternehmen mit Projekten im Ausland
Solaranlagen-bielefeld

Konditionen im Überblick

  • Kreditlaufzeiten ab 2 Jahren
  • Auszahlung zu 100 % möglich
  • Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage
  • Rückzahlung flexibel mit tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Sondertilgungen möglich (gegen Vorfälligkeitsentschädigung)

So beantragen Sie den Förderkredit

Antrag stellen:

Bei Ihrer Hausbank oder einem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Bestätigung zum Antrag:

Gemeinsam mit Ihrer Bank wird die notwendige Bestätigung ausgefüllt.

Zusage erhalten:

Nach Bewilligung können Sie den Kreditvertrag abschließen und direkt mit Ihrem Projekt beginnen.

Unser Service für Sie

Als Ihr Partner begleitet Sie Stuckmann Solar GmbH von der ersten Beratung bis zur Umsetzung Ihres Projekts. Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten, unterstützen Sie bei der Antragstellung und realisieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Anlage für Strom und Wärme.

Jetzt unverbindlich beraten lassen und Fördervorteile sichern!

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